Leitgedanken: SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen sollen nach Möglichkeit integrativ gefördert werden. Der Prävention und der therapeutischen Früherfassung
kommt hohe Bedeutung zu. Die Ressourcen sind so einzusetzen, dass möglichst viele SchülerInnen sinnvoll davon profitieren können.
Grundsatz: Die Zuteilung von sonderpädagogischen Massnahmen ist immer zeitlich limitiert (halbjährliche Überprüfung gemäss den kantonalen Vorgaben) und basiert auf einer
aktuellen Bedürfnisanalyse. In deren Rahmen sind Ziele zu formulieren, welche durch die Massnahme erreicht werden sollen.