Beim Übertritt ins Gymnasium stellt sich allenfalls die Frage, ob Sie Anspruch auf Stipendien haben. Informieren Sie sich bitte auf der kantonalen Seite.
Siehe Link
Der Schulpflege stehen jährlich die Zinserträge des Schulfonds als zweckgebundene Ausgabe zur Verfügung. Die Gesuchstellerin beziehungsweise der Gesuchsteller muss in Horgen Wohnsitz haben und
darf im Jahre der Gesuchstellung nicht älter als 30 Jahre alt sein.
Beiträge können jährlich ausgesprochen werden für:
Ein Stipendiengesuch kann einmal jährlich im Sommer eingereicht werden. Die Frist der Einreichung wird in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht.