Folgende Regelungen bestehen:
- Die Durchführung von Klassenlagern ist erwünscht, erlaubt sind aber höchstens 2 pro Klassenzug.
- Die Dauer der Klassenlager umfasst in der Regel 5 Werktage.
- Es sind auch Minilager von 3 Tagen möglich.
- Das Gesuch für ein geplantes Klassenlager ist der Schulleitung einzureichen.
- Die Klassenlehrperson informiert die Eltern rechtzeitig über die Absicht ein Klassenlager durchzuführen, sowie über
den Elternbeitrag.